PatientInnen müssen derzeit keinen negativen Covid-19-Test vorweisen können, um Gesundheitsdiesntleistungen (Physiotherapie, ärztliche Behandlung) in Anspruch nehmen zu dürfen. Sie müssen jedoch sehr wohl eine FFP2-Maske tragen. Bei Gesundheitsdienstleistungen handelt es sich ausdrücklich nicht um Handel oder gewerbliche Dienstleistungen, sondern um Gesundheitsdienstleistungen, die gemäß $5 vom Betretungsverbot ausgenommen sind. Stand 3. Februar 2021, 10:33
Evidenz basierte Physio- und Manualtherapie
Massage || Medizinische Trainingstherapie
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